Geheimschutz
Der Geheimschutz in der Wirtschaft dient der Schaffung, Aufrechterhaltung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen, die zum Schutz und zur Geheimhaltung von Verschlusssachen (VS) getroffen werden müssen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist gemäß § 25 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) zuständig für den Geheimschutz in der Wirtschaft. Es legt die für den Geheimschutz in der Wirtschaft konkret erforderlichen Maßnahmen und Regeln zum Zugang zu Verschlusssachen mit dem Geheimschutzhandbuch (GHB) auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des BMWE und des Bundesministeriums des Innern fest.
Das BMWE betreut und kontrolliert die Unternehmen, die von Bundesbehörden, von ausländischen amtlichen Stellen oder von zwischenstaatlichen Organisationen VS-Aufträge erhalten, in allen Geheimschutzfragen und bei den erforderlichen Geheimschutzmaßnahmen.
Das Geheimschutz-Portal des BMWE ist in einen "öffentlichen" und einen "nicht-öffentlichen" Bereich aufgeteilt. Der "nicht-öffentliche" Bereich enthält komplementäre Informationen und Anwendungen, die ausschließlich den Sicherheitsbevollmächtigten der geheimschutzbetreuten Unternehmen (SiBe) und deren Vertretern vorbehalten sind. Der Zugang zu diesem "nicht-öffentlichen" Bereich erfolgt über den Button "Anmeldung für SiBe". Die Sicherheitsbevollmächtigten erhalten hierfür eine persönliche Zugangskennung.
Wenn Sie an einem Sicherheitsseminar rund um das Thema "Geheimschutzverfahren" interessiert sind, finden Sie im öffentlichen Bereich die entsprechenden Anmeldeformulare. Die Seminare wenden sich an Sicherheitsbevollmächtigte geheimschutzbetreuter Unternehmen und deren Mitarbeitende. Gemäß Abschnitt 3.1 Abs. 5 Geheimschutzhandbuch (GHB) ist der/ die Sicherheitsbevollmächtigte verpflichtet, an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen des BMWE in Geheimschutzangelegenheiten teilzunehmen.