Allgemeines zur Satellitendatensicherheit
Seit dem 01.12.2007 sind
- Betreiber hochwertiger Erdfernerkundungssysteme und
- Personen/Unternehmen, die von diesen Systemen erzeugte Daten verbreiten (Datenanbieter),
zur Einleitung von Sicherheitsüberprüfungen nach SÜG verpflichtet (§ 4 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Nummer 4 SÜG). Ziel des SatDSiG ist die Wahrung von sicherheitsund außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland bei dem Verbreiten von Erdfernerkundungsdaten. Diese hohen Schutzgüter gebieten es, dass bestimmte Personen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.
Es handelt sich um Personen,
- die – beim Betreiber – Zugang zu den Anlagen der Kommandierung des Erdfernerkundungssystems oder zu den Anlagen zum Empfang, zur Verarbeitung und zur Speicherung der Daten solcher Erdfernerkundungssysteme haben oder
- die – beim Datenanbieter – Zugang zu den Anlagen zum Empfang, zur Verarbeitung und zur Speicherung von Daten eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems haben.