Hinweise zu Auslandsreisen
Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, sind im besonderen Maße Ziel fremder Nachrichtendienste oder Organisationen mit extremistischem Hintergrund. Die Erfahrung lehrt, dass Ansprachen oder Anbahnungsversuche mit nachrichtendienstlicher oder extremistischer Zielsetzung häufig auf Auslandsreisen durchgeführt werden. Sie sollten die Möglichkeit von Ansprachen fremder Nachrichtendienste oder extremistischer Organisationen auch bei Auslandsreisen immer im Gedächtnis haben. Wenn Sie konkrete Fragen zur diesbezüglichen Situation im Reiseland haben, können Sie sich vor Reiseantritt an Ihre(n) Sabotageschutzbeauftragte(n) oder an das Bundesamt für Verfassungsschutz wenden.
Die nachfolgenden Hinweise sollen Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, eine Orientierungshilfe sein, derartige Gefahren zu erkennen und ihnen zu begegnen.
Informieren Sie sich zunächst über die im Reiseland geltenden Vorschriften und beachten Sie diese genau. Handlungen, die in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt sind, können im Reiseland strafbar sein. In folgenden Bereichen ist die Kenntnis und die Einhaltung der Vorschriften besonders wichtig:
- Visa- und Meldebestimmungen, Vorschriften über die Ein- und Ausfuhr von Devisen, sonstige Ein-und Ausfuhrbestimmungen, insbesondere bei Kunstgegenständen, Antiquitäten und geschützten Arten.
- Verkehrsbestimmungen (in einigen Staaten gilt absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr).
- Fotografier- und Filmverbote.
Um fremden Nachrichtendiensten und extremistischen Organisationen keinen Ansatzpunkt für eine Ansprache zu bieten, beachten Sie bitte darüber hinaus Folgendes:
- Nehmen Sie auf privaten Reisen keine dienstlichen Unterlagen mit.
- Wahren Sie Zurückhaltung auch im persönlichen Verhalten und seien Sie gegenüber Unbekannten reserviert. Lassen Sie sich weder zu Gefälligkeiten verleiten, die Ihnen nachteilig ausgelegt werden könnten, noch zu negativen Äußerungen über das Reiseland.
Sollten Sie verschuldet oder unverschuldet gegenüber den Behörden des Reiselandes in Schwierigkeiten geraten, so verständigen Sie bitte sofort die nächste diplomatische oder konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland (Sie sollten daher die Telefonnummern der in Frage kommenden Botschaften/Konsulate immer mitführen). Machen Sie grundsätzlich wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Person. Bei Fragen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit sind Sie allenfalls zur Angabe Ihres Arbeitgebers und Ihrer Stellung verpflichtet. Berufen Sie sich im Übrigen auf Ihre Verschwiegenheitspflicht.
Versuche, Sie zu nachrichtendienstlicher oder sonstiger Mitarbeit zu gewinnen, sollten Sie höflich, aber bestimmt, ablehnen. Unterschreiben Sie keine Verpflichtungserklärung (auch nicht zum Schein). Unterrichten Sie nach Ihrer Rückkehr umgehend Ihre(n) Sabotageschutzbeauftragte(n) von solchen Versuchen. Wenn möglich, sollten Sie sich die Einzelheiten des Vorfalls einprägen und eine Personenbeschreibung des/der Gesprächspartner(s) machen können. Gleiches gilt für alle Umstände, die Ihnen auffallen und die Ihnen nach der Lebenserfahrung ungewöhnlich erscheinen und als besonderes Interesse an Ihrer Person gedeutet werden können.
Wenn Sie aus Angst oder unter Druck trotz allem eine nachrichtendienstliche oder sonstige Verpflichtung eingegangen sind, wenden Sie sich bitte sofort nach Rückkehr an Ihre(n) Sabotageschutzbeauftragte(n) oder an das Bundesamt für Verfassungsschutz.