Hinweise für Unternehmen
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Hinweise für Unternehmen, die im Bereich des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes (vpS) für den nicht öffentlichen Bereich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betreut werden:
Hinweise zum Widerspruchsrecht
Übernahme der Sabotageschutzbeauftragtenfunktion