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Zur Übersicht über alle GHB-Anlagen gelangen Sie am einfachsten, wenn Sie auf der Startseite im Bereich „Das Geheimschutzhandbuch“ den Menüpunkt (das Kapitel) "Anlagen" auswählen. Unternehmen die sich in er Geheimschutzbetreuung des BMWE befinden können die derzeit gültigen Übergangsregelungen unter: Service/Anleitungen und Handreichungen abrufen.

2.4. Grenzüberschreitende VS-Aufträge

2.5.1. Deutsche VS-Aufträge in das Ausland

  1. Beabsichtigt ein Unternehmen die Vergabe eines VS-Unterauftrags an ein im Ausland ansässiges Unternehmen und liegt die Genehmigung des amtlichen VS-Auftraggebers zur Weitergabe von VS vor, ist dies BMWE anzuzeigen (Auftragsanzeige Ausland, Anlage 13 - Internationale Auftragsanzeige (pdf, 191KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)). Im Regelfall soll ein auftragsspezifischer Security Aspects Letter (SAL) dieser Anzeige beigefügt werden. Zudem ist eine FSC über das im Ausland ansässige Unternehmen anzufordern.
  2. Ein nichtamtlicher VS-Auftraggeber hat gegenüber BMWE in Schriftform nachzuweisen, dass das im Ausland ansässige Unternehmen sich vertraglich verpflichtet hat, die für es gültigen Geheimschutzvorschriften einzuhalten.
  3. Die Weitergabe einer VS in das Ausland ist nur zulässig, wenn

    • der VS-Herausgeber der Weitergabe zustimmt und
    • der VS-Auftraggeber sich beim BMWE vergewissert hat, dass die VS im Ausland ihrem Geheimhaltungsgrad entsprechend geschützt ist.

2.5.2. Ausländische VS-Aufträge nach Deutschland

  1. Erhält ein in Deutschland ansässiges Unternehmen einen VS-Auftrag eines ausländischen VS-Auftraggebers, teilt es BMWE mit:

    • Name, Anschrift, Kontaktperson des ausländischen VS-Auftraggebers,
    • Kurzbeschreibung des VS-Auftrages (einschließlich VS-Einstufung, personeller oder materieller Umfang des VS-Auftrags, Dauer und, soweit vorhanden, VS-Einstufungsliste des VS-Auftraggebers).
  2. Anhand der übermittelten Informationen und der VS-Einstufungsliste prüft BMWE die Notwendigkeit der amtlichen Geheimhaltung und die erforderliche Kategorie (Anlage 12) und teilt das Ergebnis dem Unternehmen mit.
  3. Neben den Regelungen des GHB sind ggf. auch internationale Geheimschutzregelungen (z.B. Programme/Project Security Instruction - PSI, Security Aspects Letter - SAL) zu beachten.
  4. Sind deutsche VS für die Erledigung eines VS-Auftrags eines ausländischen VS-Auftraggebers erforderlich, entscheidet der VS-Herausgeber, ob und welche deutschen VS dem ausländischen VS-Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Einstieg in die Kapitel

Alle Anlagen auf einen Blick

Hier finden Sie in einer Übersicht alle Anlagen aus dem Geheimschutzhandbuch.